Leistungen
Ob Großveranstaltung, Hochzeit oder der etwas andere Geburtstag – Pyroflowers bietet für jeden Anlass und jedes Budget das passende Highlight. In Kombination mit Musik entstehen atemberaubende Musikfeuerwerke, bei denen der Kreativität und Länge kaum Grenzen gesetzt sind. Jedes Feuerwerk wird individuell für Sie zusammengestellt, um Ihren besonderen Moment perfekt zu inszenieren.
Ein solch einzigartiges Farbenspiel wird Ihren Gästen noch lange in Erinnerung bleiben. Erleben Sie einen kleinen Auszug unserer Feuerwerke hier. Pyroflowers übernimmt für Sie den gesamten Ablauf – von der Planung über die amtliche Anmeldung bis hin zum magischen Moment des "Feuer frei" und natürlich auch die Aufräumarbeiten.
Feuerwerksverkauf ist normalerweise nur an den letzten drei Tagen des Jahres erlaubt. Mit einer behördlichen Genehmigung ist es jedoch auch unter dem Jahr möglich, Feuerwerk der Kategorie 2 zu erwerben.
Wir führen Silvesterfeuerwerk renommierter Marken wie Lesli, Blackboxx, Fireevent, Heron, Zink, Pyrotrade und Zena. Zudem fertigen wir gerne individuelle Lichterbilder wie Herzen oder Ringe für Sie an.
Schluss mit "Discounterfeuerwerk". Bei uns erhalten Sie Silvesterfeuerwerk der Premiumklasse, das teilweise sogar von uns selbst gezündet wird und für Sie ohne Pyrotechnikschein legal erworben werden darf.
Zusammen mit unserem Team bietet Pyroflowers das ganze Jahr über Feuerwerksartikel zum Erwerb sowie professionelle Groß- und Musikfeuerwerke an. Lassen Sie uns gemeinsam Ihr nächstes Event unvergesslich machen!
Feuerwerk unterm Jahr
Lichtbilder Sonderanfertigung
Je nach Ihren Wünschen und Vorstellungen können wir Ihre Schriftzüge, Jahreszahlen oder sogar Figuren wie Ringe oder Herzen in strahlendem Licht erstrahlen lassen.
Es ist wichtig zu wissen, dass Lichterbilder sowie Artikel wie der Vulkan "Feuersäule Nr. 1", Rauchfackeln und Bengalbränder der Klasse T1 genehmigungsfrei sind. Das bedeutet, dass sie jederzeit ohne Anmeldung oder Genehmigung von Behörden bei privaten Veranstaltungen oder Feiern eingesetzt werden können. Dabei ist lediglich die Zustimmung des Eigentümers oder Pächters des Grundstücks, auf dem das Feuerwerk stattfindet, erforderlich.