Reservierung bis 24.12.2026, 23:59 Uhr Abholung 29. bis 31.12. in München Kein Versand, Zahlung vor Ort

AGB

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für Verkäufe und Leistungen von Pyroflowers, Inhaber Christian Klinger, Matterhornstr. 21a, 81825 München. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Etwas anderes gilt nur, wenn wir es schriftlich vereinbart haben.

Für Reservierungen über diese Webseite gelten ergänzend und vorrangig unsere Reservierungsbedingungen. Sie regeln, was eine Reservierung bedeutet, wie lange sie gilt und wie sie endet.

§ 2 Angaben zu den Artikeln

Die Angaben auf dieser Webseite geben wir nach bestem Wissen wieder, überwiegend nach den Unterlagen der Hersteller. Angaben wie Brenndauer, Schusszahl und Nettoexplosivmasse können produktionsbedingt geringfügig abweichen. Maßgeblich ist die Kennzeichnung auf dem Artikel selbst.

§ 3 Reservierung und Vertragsschluss

Über diese Webseite kommt kein Kaufvertrag zustande. Sie reservieren Ware, die wir für Sie zurücklegen. Der Kaufvertrag entsteht erst, wenn Sie die Ware in unserem Geschäft übernehmen und dort bezahlen.

Bis dahin sind Sie zur Abnahme nicht verpflichtet und wir nicht zur Übereignung. Eine Reservierung können Sie jederzeit kostenfrei aufheben, eine Anzahlung verlangen wir nicht. Einzelheiten stehen in den Reservierungsbedingungen.

Ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB besteht nicht, weil kein im Fernabsatz geschlossener Vertrag vorliegt. Das ist für Sie kein Nachteil: Sie sind zu keinem Zeitpunkt zur Abnahme verpflichtet. Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln bleiben unberührt.

§ 4 Preise und Zahlung

Alle Preise sind Endpreise in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Bezahlt wird bei der Abholung im Geschäft, in bar oder mit EC-Karte. Kreditkarten nehmen wir nicht an, eine Onlinezahlung bieten wir nicht an.

Wir versenden kein Feuerwerk. Die Abgabe erfolgt ausschließlich im Geschäft.

§ 5 Abgabe von Feuerwerk, Alter und Nachweise

Ort: Matterhornstr. 21a, 81825 München

Verkaufstage:
Dienstag, 29. Dezember 2026, 07:00 bis 20:00 Uhr
Mittwoch, 30. Dezember 2026, 08:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag, 31. Dezember 2026, 08:00 bis 14:00 Uhr

Feuerwerk der Kategorie F2 dürfen wir an Verbraucher nur vom 29. bis zum 31. Dezember abgeben (§ 22 Abs. 1 der 1. SprengV) und ausschließlich an volljährige Personen. Bringen Sie deshalb einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Wir prüfen das Alter bei der Übergabe und behalten uns vor, die Abgabe zu verweigern, wenn die Volljährigkeit nicht nachgewiesen wird oder Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Ware an Minderjährige weitergegeben werden soll.

Feuerwerk der Kategorie F3 geben wir nur an Personen ab, die einen gültigen Befähigungsschein nach § 20 SprengG oder einen gleichwertigen Nachweis im Original vorlegen.

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 (Jugendfeuerwerk) geben wir ganzjährig an Personen ab 12 Jahren ab, Gegenstände der Kategorie T1 ganzjährig an volljährige Personen.

§ 6 Bezug außerhalb der Verkaufstage

Wer Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb des Zeitraums vom 29. bis 31. Dezember beziehen möchte, braucht eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde oder einen Gewerbenachweis. Der Nachweis ist uns vor der Übergabe vorzulegen, zusammen mit dem Altersnachweis.

§ 7 Mängel und Reklamationen

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelhaftung.

Zeigen Sie einen Mangel bitte an, sobald Sie ihn bemerken, und geben Sie beschädigte Ware nicht ab, sondern melden Sie sich zuvor bei uns. Wir vereinbaren dann das weitere Vorgehen.

Reklamationen, die uns während des Silvestergeschäfts erreichen, können wir aus Zeitgründen unter Umständen nicht sofort bearbeiten. Wir kümmern uns in diesem Fall in den Wochen danach darum. Ihre gesetzlichen Rechte werden dadurch nicht eingeschränkt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum. Beim Verkauf im Geschäft fallen Zahlung und Übergabe zusammen; für vereinbarte Lieferungen an Gewerbekunden gilt der Vorbehalt bis zum Zahlungseingang.

§ 9 Umgang mit Feuerwerk

Feuerwerk ist kein Spielzeug. Beachten Sie die Gebrauchsanweisung auf dem Artikel, die Sicherheitsabstände und die örtlichen Abbrennverbote. Feuerwerk der Kategorie F2 darf von Verbrauchern nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden (§ 23 Abs. 2 der 1. SprengV). Verbote der Stadt München gehen vor. Ausführlicher steht das in Ziffer 11 der Reservierungsbedingungen.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Sind Sie Verbraucher, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften Ihres Aufenthaltsstaats unberührt.

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Inhalt wirksam.